Der dunkel schraffierte Bereich in der Grafik beschreibt das sogenannte Fernsichtfeld.
Dies ist eine 290 mm breite Zone (etwa DIN-A4-Format quer) oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld, in der eine Reparatur laut §40 STVZO Anlage 19 bei Fahrzeugen bist 3,5t zul. Gesamtmasse nicht erlaubt ist.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, sind die Grundvoraussetzungen für eine Reparatur gegeben:
- der Steinschlag selbst kann durch eine 2 Euro Münze verdeckt werdenNahezu alle Versicherungen bevorzugen die Steinschlagreparatur vom Autoglas-Fachbetrieb um einen Austausch der kompletten Scheibe zu vermeiden und übernehmen die gesamten Reparaturkosten. Daher wird in den meisten Fällen von den Versicherungen auf die Zahlung der Selbstbeteiligung verzichtet und die Reparatur ist für Sie in diesem Falle kostenlos.